Neue Förderbedingungen KfW

Neue KfW-Gründerkredite StartGeld und Universell

verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer ab 01. April 2011

Der KfW-Gründerkredit – StartGeld wird als direktes Nachfolgeprogramm des zum 31.03. auslaufenden KfW-StartGelds etabliert. Mit einem Finanzierungshöchstbetrag von 100.000 Euro – davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel, wird dieser Gründerkredit zukünftig den Bedarf der meisten Existenzgründer decken können. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank bleibt erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit, denn die Gründungsfinanzierung ist und bleibt ein für Banken risikoreiches Geschäft.

Größere Gründungsvorhaben mit über 100.000 Euro Fremdkapitalbedarf können zukünftig mit dem KfW-Gründerkredit – Universell rechnen.

Mit ihm können 100 % der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von asset-deals. Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 10 Mio. Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvorhaben ist nicht begrenzt.

Für beide Gründerkredite gilt, dass auch erneute Unternehmensgründungen gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

 

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